HUHU….”Verfassungsschutz Brandenburg”…aufwachen!!! “Persilschein” für unseren Vorsitzenden!!! Aber FLOTT!!


Julius sagt:Seit geraumer Zeit kann man auf der Weltnetzseite des Brandenburger Verfassungsschutz folgendes lesen:

Nach §12 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) erteilt die Verfassungsschutzbehörde unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten. Darüber hinaus kann der Antragsteller eine qualifizierte Auskunft über die Herkunft der Daten, den Zweck der Übermittlung von Daten und die Empfänger von Übermittlungen beantragen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Antragstellung zu erleichtern, stellt der Brandenburger Verfassungsschutz dafür zwei Formulare zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass das Formular auf dem Postweg einzureichen ist.

Grundlage dafür ist der folgende Paragraph im Brandenburger Verfassungsschutzgesetz.

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§ 12
Auskunft, Akteneinsicht und Benachrichtigung

(1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. Soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, ist auf Antrag der antragstellenden Person Einsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht ist auf die Teile der Akten beschränkt, die personenbezogene Daten der antragstellenden Person enthalten. Auskunft oder Akteneinsicht können sich auf Antrag auch auf die Herkunft der Daten, den Zweck ihrer Übermittlung und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre erstrecken. Auskunft aus Akten oder Einsicht in Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, sind zu gewähren, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen.

Natürlich wollte auch unser NPD-Kreisvorsitzende, Mike Sandow, von diesem “Dienst am Bürger” gebrauch machen. Also flugs das vorgegebenen Formblatt ausgedruckt und per Post an die geforderte Auskunftsstelle gesendet. Und nun……..nach vielen, vielen Monaten…..immer noch keine Antwort. Woran liegt das wohl…gibt es keine Daten? Muss man sich erst noch was aus den Fingern saugen? Oder ist man vielleicht sogar beim Abschreiben (da kopieren wohl nicht bekannt) von Informationen nationaler Weltnetzseiten, die man dann im nächsten Verfassungsschutzbericht wieder als “ERKENNTNISSE” verkaufen will, im warmen Büro mit den weichen und breiten Sesseln eingeschlafen?

Nun…wir wissen es nicht. Kann ja sein, dass die “Auskunft” noch per Flaschenpost, Schneckenpost oder Meldereiter unterwegs ist. Vielleicht mag es aber auch daran liegen, dass unser Kreisverband, und natürlich erst recht unser Vorsitzende, nicht in das übliche Klischee passt das man immer von “Nazis” versucht zu zeichnen. Kann aber auch sein, dass es keine negativen Erkenntnisse gibt, die man dem Bürger Mike Sandow, nach gewohnter linker “Gut(herren)menschenart” überbügeln kann.

Also …HOPP, HOPP…Schlapphüte…an die Arbeit…raus mit den Erkenntnissen. Schreibt unserem Vorsitzenden endlich den “Persilschein” aus!!!

Im Übrigen kann man nur jedem Kameraden empfehlen sich einfach mal darüber Gedanken zu machen, ob, wenn man natürlich ein unbeschriebenes Blatt ist, solch eine Auskunft vom VS nicht auch eine Art “Persilschein” ist. Gut….sollten dabei vielleicht einige Einträge sein, weil man mal gegen die herrschende Gesinnungsjustiz verstoßen hat,…..was soll`s….. Kann das nicht auch irgendwie als “Adelung” angesehen werden?

immer wieder gerne

Julius Färber

NS: …würde mich jetzt nicht unbedingt wundern, wenn der VS jetzt behauptet: “Post…nie bekommen” oder so ähnlich…




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